ANALYSE
Rohingya, das Urteil, das nicht kommt: Was der Gerichtshof entscheiden muss und was den Wartenden bleibt
19. Oktober 2026 — Den Haag / Cox's Bazar
Kurz gefasst
- Das Verfahren Gambia gegen Myanmar ist in der letzten Phase: Die Anhörungen zur Hauptsache endeten am 29. Januar 2026. Der Gerichtshof hat den Urteilstermin noch nicht bekanntgegeben; Gambia erwartet ihn im Oktober.
- Myanmar bestreitet nicht, dass Menschen getötet wurden. Es bestreitet, dass die Armee die Rohingya als Gruppe vernichten wollte. Über diese Frage, die Absicht, muss der Gerichtshof entscheiden.
- Stellt der Gerichtshof einen Völkermord fest, kann er mehr als eine Verurteilung anordnen: Wiedergutmachung, Garantien, Bedingungen für eine sichere Rückkehr. Er hat aber keine Mittel, sie durchzusetzen.
- In den Lagern in Bangladesch leben rund 1,2 Millionen Rohingya. Seit April erhalten zwei Drittel von ihnen weniger Nahrungsmittelhilfe.
- In Rakhine leiden die verbliebenen Rohingya auch unter Übergriffen der Arakan Army, der bewaffneten Gruppe, die heute fast die ganze Region kontrolliert.
Der Hintergrund
Im Juni haben wir über die Anhörungen und die Lage des Landes nach dem Putsch berichtet (Der Internationale Gerichtshof berät über den Völkermord an den Rohingya). Dieser Beitrag erklärt, was der Gerichtshof entscheiden muss, was danach geschehen kann und was die Rohingya heute erleben.
Kurz gesagt: Im August 2017 startete Myanmars Armee im Bundesstaat Rakhine sogenannte „Räumungsoperationen“ als Antwort auf Angriffe einer bewaffneten Rohingya-Gruppe, der ARSA, auf Polizeiposten. Innerhalb weniger Monate flohen mehr als 700.000 Rohingya nach Bangladesch. 2019 brachte Gambia, ein weit entfernter Staat, der wie Myanmar Vertragspartei der Völkermordkonvention ist, den Fall vor den Internationalen Gerichtshof (was der Gerichtshof ist).
Der Sachverhalt
Die Etappen des Verfahrens. Im Januar 2020 ordnete der Gerichtshof einstimmig vorläufige Maßnahmen zum Schutz der Rohingya an. Im Juli 2022 wies er Myanmars Einreden zurück und erklärte sich für zuständig. Elf Staaten sind beigetreten, um darzulegen, wie die Konvention auszulegen ist: Kanada, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, das Vereinigte Königreich, die Malediven, Slowenien, die Demokratische Republik Kongo, Belgien und Irland. Die Anhörungen zur Hauptsache fanden vom 12. bis 29. Januar 2026 statt, Zeugen wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört (IGH, Pressemitteilungen).
Die beiden Positionen. Gambia macht geltend, die Gewalt von 2017 sei der Höhepunkt einer Verfolgung gewesen, die spätestens Ende der 1980er-Jahre begann: Einschränkungen bei Heirat und Bewegungsfreiheit und eine Hasskampagne, die die Rohingya entmenschlichen sollte. Myanmar, vor Gericht vertreten durch Ko Ko Hlaing, nannte den Bericht der UN-Untersuchungsmission eine „Verurteilung ohne Prozess“. Es spricht von Antiterroroperationen gegen die ARSA und bestreitet die Tötungen nicht: Es bestreitet die Absicht, die Gruppe zu vernichten (Impunity Watch).
Wann das Urteil kommt. Das weiß niemand. Auf der Seite des Gerichtshofs ist die letzte Pressemitteilung die von Ende Januar. Die Angabe „Oktober“ stammt von Gambias Justizminister Dawda Jallow, der sie Ende August einem Minister aus Bangladesch nannte (TBS News). In diesem Verfahren hat der Gerichtshof seine Entscheidungen stets ein bis zwei Wochen vorher angekündigt: acht Tage vorher bei den vorläufigen Maßnahmen 2020, elf Tage beim Urteil 2022.
Von oben gesehen. Manche Beweise für die Zerstörungen von 2017 hängen nicht von Zeugen ab. Anhand von Satellitenbildern zählte Human Rights Watch 354 Rohingya-Dörfer, die nach dem 25. August 2017 ganz oder teilweise niedergebrannt wurden. Mindestens 118 davon nach dem 5. September, als die Regierung die Operationen für beendet erklärte (HRW, 18.12.2017).
Die Lager. In den Lagern von Cox's Bazar in Bangladesch leben rund 1,2 Millionen Rohingya. Seit 2024 sind etwa 150.000 weitere gekommen, auf der Flucht vor den neuen Kämpfen in Rakhine (UNHCR, über Ittefaq). Seit dem 1. April 2026 verteilt das Welternährungsprogramm die Hilfe in Stufen. Ein Drittel der Menschen, die ärmsten, behält 12 Dollar pro Kopf und Monat; die anderen erhalten weniger, ein Teil nur noch 7. Für das WFP ist das keine Kürzung, weil das Kalorienminimum gesichert bleibt; für Bangladeschs Flüchtlingskommissar ist es eine, und er fürchtet Unruhen. In diesem Jahr sind die Programme für die Rohingya zu 19 % finanziert (AP, über NPR).
Rakhine heute. Die Armee hat fast die ganze Region verloren. Die Arakan Army, die bewaffnete Gruppe der Volksgruppe der Rakhine, kontrolliert 14 von 17 Bezirken und die gesamte Grenze zu Bangladesch. Laut Human Rights Watch schränkt auch die Arakan Army die Bewegungsfreiheit der Rohingya ein, beschlagnahmt Land und Häuser und zwingt sie zu Arbeit und Kriegsdienst. Ein 2024 entführter junger Mann berichtet, er sei als „menschlicher Schutzschild“ an die Front geschickt worden (HRW, 28.7.2025). Im selben Bericht schreibt HRW, dass die ARSA und andere bewaffnete Rohingya-Gruppen 2024 an der Seite der Armee kämpften.
Die Strafgerichte. Der Internationale Gerichtshof urteilt über Staaten, nicht über Personen. Für Personen gibt es zwei andere Wege, beide blockiert. Im November 2024 beantragte der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs einen Haftbefehl gegen Armeechef Min Aung Hlaing, doch die Richter haben noch nicht entschieden. Im April 2026 wurde Min Aung Hlaing Präsident, gewählt von einem Parlament aus Wahlen, die die Junta organisiert hatte; der IStGH erinnerte daran, dass ihm das Amt keine Immunität verschafft (DVB). Im Februar 2025 erließ ein argentinisches Gericht nach dem Weltrechtsprinzip 25 Haftbefehle, darunter einen gegen ihn (JURIST).
Rechtliche Einordnung
Was der Gerichtshof entscheiden muss. Dass die Rohingya getötet, vertrieben und um ihre Häuser gebracht wurden, räumt selbst Myanmar ein. Die Konvention von 1948 verlangt aber mehr: dass diese Taten in der Absicht begangen wurden, die Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Wenn die Absicht nicht in einem Befehl steht, leitet der Gerichtshof sie aus dem Verhalten ab, aber nur, wenn sie die einzig vernünftige Schlussfolgerung ist. Das ist der Maßstab aus den Urteilen zu Bosnien (2007) und Kroatien (2015), und er ist sehr hoch: Mit ihm hat der Gerichtshof nur einen Völkermord anerkannt, Srebrenica. Die UN-Untersuchungsmission kam 2018 zu dem Schluss, es gebe ausreichende Anhaltspunkte, um auf die Absicht zu schließen. Der Gerichtshof kann zum selben Ergebnis kommen oder davor haltmachen.
Die Zwischenwege. Auch ohne Völkermord kann der Gerichtshof Myanmar verurteilen. Im Bosnien-Fall wurde Serbien nicht für Völkermord verantwortlich gemacht, sondern dafür, ihn nicht verhindert und die Täter nicht bestraft zu haben.
Was er anordnen kann. Gambia verlangt eine Feststellung der Verantwortung, Garantien der Nichtwiederholung, Wiedergutmachung und die Bedingungen für eine sichere Rückkehr der Rohingya, einschließlich des Rechts auf Staatsbürgerschaft (JusticeInfo). Die Feststellung ist das wahrscheinlichste Ergebnis. Für Wiedergutmachung gibt es einen Präzedenzfall: 2022 verurteilte der Gerichtshof Uganda, dem Kongo 325 Millionen Dollar zu zahlen (UN News). Die Staatsbürgerschaft ist der schwierigste Punkt, weil Richter zögern, einem Staat vorzuschreiben, wer sein Bürger sein muss. Myanmar argumentiert zudem, Gambia habe keinen direkten Schaden erlitten und könne daher nur eine Feststellung erreichen.
Die Grenze. Die Urteile des Gerichtshofs sind verbindlich, doch er hat keine eigene Macht, sie durchzusetzen. Hält sich ein Staat nicht daran, kann sich die andere Partei an den Sicherheitsrat wenden, wo China und Russland, zwei der Länder, die die Junta mit Waffen beliefern, ein Vetorecht haben.
Symmetrietest
- Myanmars Armee ist die Angeklagte des Verfahrens, und die Ereignisse von 2017 sind durch Zeugen, Satellitenbilder und die UN-Mission dokumentiert.
- Die ARSA griff im August 2017 zuerst an. 2024 verbündete sie sich mit der Armee, die die Rohingya verfolgt hatte, und kämpft heute gegen die Arakan Army. Human Rights Watch wirft ihr wie der Arakan Army vor, über Schleppernetze an der Flucht der Menschen zu verdienen.
- Die Arakan Army, Feindin der Junta und oft als Befreiungskraft Rakhines beschrieben, wird der Übergriffe gegen die Rohingya beschuldigt.
- Die internationale Gemeinschaft hat das Verfahren in Den Haag mit elf Staaten unterstützt, aber die Finanzierung der Lager nicht gesichert: In diesem Jahr sind die Programme für die Rohingya zu weniger als einem Fünftel gedeckt.
Unser Urteil
Dieser Abschnitt gibt die Position der Website wieder. Er ist von den oben dargestellten Fakten getrennt.
Wenn das Urteil kommt, wird einen Tag lang darüber gesprochen. Zu Recht: Es ist das erste Völkermordverfahren, das ein nicht unmittelbar betroffener Staat angestrengt hat und das bis zu einem Urteil in der Hauptsache gelangt, und die Entscheidung über die Absicht wird auch die Verfahren zu Gaza und zur Ukraine prägen. Doch nach diesem Tag wird sich für einen Rohingya in Cox's Bazar wenig ändern. Der Hunger in den Lagern wird nicht kleiner, er bekommt sein Land in Rakhine nicht zurück, wo eine Miliz herrscht, die kein Gericht in Den Haag wie einen Staat belangen kann, und der angeklagte General wird aller Wahrscheinlichkeit nach Präsident bleiben.
Das Völkerrecht hat seinen Teil getan: Ein kleines afrikanisches Land hat den Fall vorgebracht, elf Staaten haben ihn unterstützt, der Gerichtshof hat zugehört. Es fehlt, was das Recht allein nicht leisten kann: Geld für die Lager, echter Druck auf jene, die die Junta bewaffnen, und Schutz der Rohingya auch vor der Miliz, die ihr Land eingenommen hat. Ohne das droht ein Urteil nur eine Seite in den Geschichtsbüchern zu bleiben.
Was zu beobachten ist
- Die Bekanntgabe des Urteilstermins auf der Website des Gerichtshofs.
- Die Entscheidung der IStGH-Richter über den Haftbefehl gegen Min Aung Hlaing.
- Die Finanzierung des humanitären Plans für die Rohingya und die WFP-Rationen.
- Die Kämpfe zwischen der Arakan Army und bewaffneten Rohingya-Gruppen im Norden Rakhines.
Quellen: IGH, Pressemitteilungen · Impunity Watch · TBS News · HRW, 18.12.2017 · UNHCR, über Ittefaq · AP, über NPR · HRW, 28.7.2025 · DVB · JURIST · JusticeInfo · UN News
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