NACHRICHT

Ein Bürgermeister, ein Haftbefehl und eine Frage, die niemand wirklich stellen will

20. Juli 2026

„Netanyahu gehört nach Den Haag: Er ist ein vom Internationalen Strafgerichtshof angeklagter Kriegsverbrecher.“ — Zohran Mamdani, Bürgermeister von New York, 18. Juli 2026

Der Sachverhalt

Am 18. Juli 2026 bestätigte New Yorks Bürgermeister Zohran Mamdani in einem Interview für den Podcast „The Interview“ der New York Times, dass das Rechtsamt der Stadt aktiv prüft, ob und wie der vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu erlassene Haftbefehl vollstreckt werden könnte, sollte dieser die Stadt im September zur UN-Generalversammlung besuchen. Der Haftbefehl stammt aus dem November 2024: Der IStGH erließ ihn gegen Netanyahu und den damaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant, da hinreichende Gründe für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Gaza vorlägen, darunter der Einsatz von Aushungerung als Kriegsmethode. Die USA haben das Römische Statut, den Gründungsvertrag des IStGH, nie ratifiziert und sind daher rechtlich nicht zur Zusammenarbeit mit dessen Haftbefehlen verpflichtet — ein Punkt, den der US-Botschafter bei der UNO, Mike Waltz, betonte, der Mamdanis Vorstoß als „reines politisches Theater“ bezeichnete und zudem auf die Immunität von Staatsoberhäuptern sowie den Schutz durch das UN-Sitzabkommen für ausländische Amtsträger auf Besuch verwies. Netanyahus Büro reagierte am 19. Juli und bezeichnete den IStGH als Gericht ohne Zuständigkeit für Amerikaner oder Israelis. Mamdani seinerseits erklärte, er wolle sich innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens bewegen, statt eigene Gesetze zu dessen Umgehung zu schaffen.

Symmetrietest

Das hier maßgebliche Prinzip — ob eine kommunale Behörde einen IStGH-Haftbefehl vollstrecken darf, wenn ihr eigener Staat das Römische Statut nicht ratifiziert hat — hängt nicht davon ab, gegen wen sich der Haftbefehl richtet. Dieselbe Logik gälte, wenn ein Bürgermeister drohte, einen von einem IStGH-Haftbefehl gesuchten amerikanischen Amtsträger zu verhaften — kein hypothetischer Fall: Der Gerichtshof hat auch gegen US-Personal in Afghanistan ermittelt, was US-Sanktionen zur Folge hatte. Der eigentliche Kern liegt nicht in der Identität der Beteiligten, sondern in der Struktur des IStGH selbst: ein Gericht, dessen Autorität auf der freiwilligen Mitgliedschaft der Staaten beruht — durchsetzbar, wo politischer Wille besteht, wirkungslos überall sonst.

Quellen: CNN · Fox News · Newsweek · Al Jazeera · Forward · NBC New York

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