NACHRICHT

Vier Urteile des Europäischen Gerichtshofs verurteilen Polen, Rumänien, Litauen und Mazedonien für die Beherbergung geheimer CIA-Gefängnisse — niemand in den USA hat je für diese Folter Rechenschaft abgelegt

15. Juli 2026 — Europa/USA

„Die vom CIA-Rendition-Team zugefügte Behandlung war schwerwiegend genug, um Folter darzustellen... mit Vorsatz, wobei das Ziel darin bestand, schwere Schmerzen oder Leiden zuzufügen, um Informationen zu erlangen, eine Strafe zu verhängen oder den Beschwerdeführer einzuschüchtern." — Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, El-Masri gegen Mazedonien, 13. Dezember 2012

Die Fakten: vier Fälle, ein Programm

Zwischen 2012 und 2018 erließen die Große Kammer und Kammern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vier Urteile, die mit prozessualer Detailgenauigkeit die Mittäterschaft von vier europäischen Staaten am geheimen Haft- und Folterprogramm der CIA im Jahrzehnt nach dem 11. September feststellten.

Der spektakulärste Fall — Personenverwechslung: Khaled El-Masri, ein deutscher Staatsbürger, der aufgrund einer Namensverwechslung für ein Al-Qaida-Mitglied gehalten wurde, wurde am 31. Dezember 2003 an der mazedonischen Grenze festgenommen, 23 Tage lang inkommunikado in einem Hotel in Skopje festgehalten und dann am Flughafen einem CIA-Rendition-Team übergeben — wo er gewaltsam angegriffen, mit einer Kapuze versehen und nach Afghanistan in ein als „Salt Pit" bekanntes Gefängnis geflogen wurde. Dort blieb er etwa vier Monate inhaftiert, bis die CIA selbst die Personenverwechslung erkannte. Am 13. Dezember 2012 stellte der Gerichtshof einstimmig fest, dass die Fakten „jenseits vernünftigen Zweifels" bewiesen waren, und stufte den Vorfall als erzwungenes Verschwindenlassen und Folter ein, wobei die direkte Verantwortung bei Mazedonien lag.

Die Standorte in Polen, Rumänien und Litauen: Abd al-Rahim al-Nashiri (verdächtigt im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die USS Cole) und Abu Zubaydah (vermutlich ein hochrangiges Al-Qaida-Mitglied) wurden zwischen 2002 und 2003 in einer geheimen CIA-Einrichtung in Polen festgehalten. Am 24. Juli 2014 stellte der Gerichtshof fest, dass Polen gegen die Artikel 3 (Folterverbot), 5 (Freiheit), 6 (faires Verfahren), 8 (Privatleben) und 13 (wirksame Beschwerde) der Europäischen Konvention verstoßen hatte, und verurteilte es zur Zahlung von jeweils 100.000 Euro an beide Männer. 2018 erließ der Gerichtshof nahezu identische Urteile gegen Rumänien (wo al-Nashiri von 2004 bis 2005 festgehalten wurde) und Litauen (wo Abu Zubaydah von 2005 bis 2006 festgehalten wurde) und verurteilte sie zur Zahlung von 100.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro plus 30.000 Euro Kosten.

Das beunruhigendste Detail: Bevor Abu Zubaydah nach Polen kam, war er 2002 in einem CIA-Geheimgefängnis in Thailand inhaftiert, wo er — wie festgestellt wurde — dem Waterboarding unterzogen wurde. Diese Einrichtung wurde von Gina Haspel geleitet, die 2018 zur Direktorin der CIA ernannt wurde — derselben Institution, die das Folterprogramm geleitet hatte.

Rechtlicher Kommentar

Die EGMR-Urteile stellen direkte Verletzungen von Artikel 3 der Europäischen Konvention (ein absolutes, unter keinen Umständen abdingbares Folterverbot) und des UN-Übereinkommens gegen Folter (CAT) fest. In allen vier Fällen stellte der Gerichtshof fest, dass die Gastgeberstaaten wussten — oder hätten wissen müssen —, was den Inhaftierten widerfahren würde, wodurch sie direkt für die auf ihrem eigenen Territorium erlittene Folter verantwortlich waren, nicht nur für die logistische Beherbergung.

Implikationen — Symmetrietest

Diese Seite hat bereits für den Iran (Jemen: 73 UN-Mitarbeiter weiterhin willkürlich von den Houthis inhaftiert, während Hodeidah erneut blutet), Russland (Mali: Armee und russische Africa-Corps-Söldner legen nach der Tötung von vier Zivilisten eine Leiche als Hakenkreuz an), Israel (Israel erlaubte und förderte jahrelang katarische Finanzierung der Hamas — einen Monat vor dem 7. Oktober bat es um mehr) und die USA (Die USA bewaffneten fünf Jahre lang die syrische Rebellion, dann beendeten sie das Programm als Geschenk an Putin) dokumentiert, wie geopolitisches Kalkül systematisch über die Bewertung tatsächlicher Folgen obsiegt. Hier gilt das Muster für direkte Folter, nicht für einen bewaffneten Stellvertreter: Die Vereinigten Staaten führten ein systematisches Folterprogramm durch, vier europäische Regierungen — keine üblicherweise von diesem Portal angeklagten Regime, sondern westliche Demokratien — arbeiteten aktiv daran mit, und die Verantwortliche für eine der härtesten Einrichtungen wurde später an die Spitze eben dieser Behörde befördert. Kein CIA-Beamter wurde in den USA je für diese Taten strafrechtlich verfolgt; die von Gerichten festgestellte Verantwortlichkeit trifft bisher nur die europäischen Staaten, die die Einrichtungen beherbergten, nicht diejenigen, die die Folter selbst angeordnet und durchgeführt haben.

Quellen: HUDOC — Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte · Open Society Justice Initiative · Human Rights Watch · BBC · Lieber Institute, West Point

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