NACHRICHT
Nord Stream: Deutschland klagt einen früheren ukrainischen Offizier wegen Sabotage als Kriegsverbrechen an
Juli 2026
Der Sachverhalt
Am 30. Juni 2026 erhob die deutsche Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg Anklage gegen den ukrainischen Staatsbürger Serhii K. (in den Medien Serhii Kuznietsov), einen früheren Offizier der ukrainischen Streitkräfte, wegen Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen: Angriff auf zivile Objekte — eine Energieinfrastruktur —, Herbeiführen einer Explosion, Zerstörung von Bauwerken, Störung öffentlicher Dienste. Laut Anklage entwickelten K. und andere Militärangehörige nach Beginn der russischen Invasion im Februar 2022 „im Auftrag ukrainischer staatlicher Stellen“ einen Plan zur Zerstörung der Pipelines Nord Stream 1 und 2, um die Gaslieferungen dauerhaft zu unterbrechen und Moskau die Einnahmen zur Kriegsfinanzierung zu entziehen. Die Gruppe — Taucher, ein Skipper, ein Sprengstoffexperte — soll die Segelyacht Andromeda benutzt haben, die mit gefälschten Papieren aus Rostock auslief, um die Sätze vor der dänischen Insel Bornholm anzubringen; die Explosionen vom 26. September 2022 zerstörten drei der vier Stränge. Serhii K. bestreitet jede Beteiligung und gibt an, in der Ukraine gewesen zu sein; die Verteidigung beruft sich auf funktionale Immunität als Militärangehöriger. Kyjiw bestreitet jede staatliche Beteiligung; Präsident Selenskyj sagte, es sei „zu früh“ für einen Kommentar, da er die Details nicht erhalten habe.
Rechtlicher Kommentar
Die Einstufung ist schwer und präzise: keine Sachbeschädigung, sondern ein Kriegsverbrechen. Die Anklage stützt sie darauf, dass die Sabotage innerhalb eines bewaffneten Konflikts geschah und dass der Angriff auf zivile Objekte — der Unterscheidungsgrundsatz — vom humanitären Recht (IV. Genfer Abkommen) verboten ist und nach dem Römischen Statuts ein Kriegsverbrechen darstellt. Doch die Anklage geht über den Ausführenden hinaus: sie benennt eine staatliche Ebene — „ukrainische staatliche Stellen“ —, was Kyjiw zurückweist. Vorsicht ist hier geboten: es ist eine Anklage, keine Verurteilung; die Unschuldsvermutung gilt, und die Zuschreibung an den ukrainischen Staat ist die bestrittene These der Anklage, keine feststehende Tatsache. Auch die von der Verteidigung geltend gemachte funktionale Immunität — ob ein für den Staat handelnder Soldat persönlich haftet — ist eine offene Frage des Völkerrechts.
Konsequenzen
Der Wert dieses Falls liegt für den, der auf das Recht und nicht auf Fahnen schaut, in seiner Symmetrie. Ein westlicher Staatsanwalt klagt den Bürger eines verbündeten Landes, nicht eines Feindes, eines Kriegsverbrechens an: ein öffentlicher Test, ob der Rechtsstaat auch innerhalb des Bündnisses einheitlich gilt. Und er zwingt dazu, die sonst stumme Asymmetrie zu benennen: der Angriff auf eine Infrastruktur landet in einem Hamburger Gerichtssaal, während Russlands systematische Angriffe auf ukrainische zivile Infrastruktur — Kraftwerke, Wassernetze — vor keinem westlichen Gericht verhandelt werden. Der Unterscheidungsgrundsatz aber kennt keine Seiten: er gilt für den, der eine Pipeline sprengte, und für den, der ein Stromnetz bombardiert. Das Recht gilt für den Verbündeten wie für den Gegner, oder es gilt für niemanden.
Quellen: Al Jazeera · Washington Times · Ukrainska Pravda · European Pravda