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Türkische und chinesische Drohnen für Haftar: Libyen bleibt Schauplatz von Verstößen gegen das UN-Waffenembargo, nun auf beiden Seiten der Front

2. April 2026 — Libyen

Ein Satellit im Orbit fotografierte, wozu sich zwei Regierungen auf Nachfrage lieber nicht äußerten.

Der Kontext

Seit fünfzehn Jahren lebt Libyen unter einem von den Vereinten Nationen verhängten Waffenembargo. Es sollte das Instrument sein, mit dem die internationale Gemeinschaft einem Bürgerkrieg den Treibstoff entzieht, der sich inzwischen zu zwei rivalisierenden Polen verfestigt hat — einer Regierung in Tripolis und einem starken Mann, General Khalifa Haftar, der den Osten des Landes kontrolliert. Die Anfang April 2026 von Reuters veröffentlichten Satellitenbilder erzählen jedoch eine unbequemere Geschichte: Dieses Embargo wird bis heute umgangen, und nicht nur von einer Seite.

Der Sachverhalt

Die Fotos, aufgenommen zwischen Ende April und Dezember 2025 vom Unternehmen Planet Labs und ausgewertet von drei unabhängigen Experten, zeigen Kampfdrohnen auf dem Luftwaffenstützpunkt Al Khadim, rund hundert Kilometer östlich von Bengasi — mitten im Gebiet Haftars. Die Experten identifizieren mit hinreichender Sicherheit eine chinesische Drohne, die Feilong-1 des Unternehmens Zhongtian Feilong aus Xi'an, sowie mindestens zwei türkische Bayraktar-TB2-Drohnen von Baykar (Istanbul), die in den Kriegen in der Ukraine und in Bergkarabach bekannt wurden. Im selben Zeitraum wurde die Basis offenbar um neue Hangars erweitert, die für sie gebaut worden zu sein scheinen.

Warum das zählt: Das Embargo, gegen das diese Drohnen verstoßen würden, ist keine informelle Abmachung, sondern ein bindender Beschluss des UN-Sicherheitsrats — Resolution 1970, am 26. Februar 2011 einstimmig unter Kapitel VII der Charta verabschiedet, jenem Kapitel, das Bedrohungen des Friedens vorbehalten ist. Seitdem ist ein unabhängiges Expertengremium, kurz darauf mit Resolution 1973 eingerichtet, mit der Überwachung der Einhaltung betraut; der Fund von Al Khadim fand Eingang in einen Entwurf seines Berichts 2025, den Reuters einsehen konnte. Auf Anfrage der Journalisten äußerten sich weder Peking noch Ankara; China hatte dem UN-Gremium zuvor bereits bestritten, dass ähnliche Komponenten Militärmaterial seien, und behauptet, es handle sich um ein ausgemustertes Modell für Rettungs- und Notfalleinsätze.

Warum der Symmetrietest hier zählt

Was diese Geschichte für die Leser dieser Seite bemerkenswert macht, ist weniger der Verstoß selbst — Verstöße gegen das libysche Embargo sind seit Jahren dokumentiert — sondern auf welcher Seite diese Drohnen auftauchen. Die Türkei gilt als der wichtigste militärische Unterstützer der Regierung von Tripolis, Haftars langjährigem Rivalen: türkische Drohnen nun sogar in der Basis seines Rivalen zu finden, erschwert jede saubere Lesart entlang zweier Blöcke und zeigt, dass die Umgehung des Embargos nicht die Spezialität einer einzigen Seite ist. Auf Haftars Seite bleiben ohnehin, getrennt davon, auch die bereits dokumentierten Unterstützungen durch Russland und die Vereinigten Arabischen Emirate bestehen — hier nicht behandelt, um unterschiedliche Vorgänge nicht unter einem einzigen Vorwurf zu vermischen.

Die Position der Beschuldigten

Die chinesische Regierung hat an anderer Stelle bereits erklärt, den Vorwurf militärischen Materials für unbegründet zu halten. Die türkische Regierung und die beiden Hersteller, Baykar und Zhongtian Feilong, haben auf Anfragen um Stellungnahme dagegen überhaupt nicht reagiert — ein Schweigen, das als solches zu vermerken ist, nicht als Eingeständnis zu werten.

Rechtlicher Kommentar — als solches deklariertes Urteil

Fünfzehn Jahre Embargo, ein eigens dafür eingerichtetes UN-Gremium zu seiner Durchsetzung, und noch heute Drohnen, die auf beiden Seiten der Front eintreffen: Es fällt schwer, darin nicht das Zeichen eines Instruments zu sehen, das in der libyschen Praxis am Ende eher als Grundsatzerklärung denn als wirksames Abschreckungsmittel gewirkt hat.

Quellen: Reuters · UN-Resolution 1970 (2011) · UN-Sanktionsausschuss Libyen

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