NACHRICHT
Eine UN-Untersuchungskommission stellt die gezielte Tötung palästinensischer Kinder fest
Juni 2026
Der Sachverhalt
Am 23. Juni 2026 veröffentlichte die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der UN für das besetzte palästinensische Gebiet, einschließlich Ostjerusalems, und Israel den Bericht „The essence of childhood has been destroyed“ (A/HRC/62/CRP.2). Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass hinreichende Gründe für die Feststellung bestehen, dass Israel palästinensische Kinder weiterhin gezielt angreift, was im Gazastreifen einen Völkermord und weitere Gräueltaten und im Westjordanland Kriegsverbrechen darstellt. Dem Bericht zufolge wurden zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 7. Oktober 2025 mindestens 20.179 Kinder getötet und 44.143 verletzt — rund 30 % der Opfer — und die Tötungen setzten sich auch nach dem Waffenstillstand vom Oktober 2025 fort. Das Dokument verzeichnet zudem Inhaftierung, Folter und sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige, Angriffe auf Neugeborenen- und Geburtshilfestationen, durch die Belagerung erzwungenen Hunger sowie die Zerstörung von Schulen und Waisenhäusern. Dieses Bild ist zusammen mit dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 (1.200 Tote, etwa 250 Geiseln) und der Gesamtbilanz des Krieges von mehr als 72.000 getöteten Palästinensern zu lesen. Israel wies den Bericht zurück: seine Vertretung in Genf bezeichnete ihn als „verleumderische Farce“, erklärte, es bemühe sich, Schäden für Kinder zu minimieren, wies den Vorwurf gezielter Angriffe entschieden zurück und warf der Kommission vor, die Taktiken der Hamas zu ignorieren.
Rechtlicher Kommentar
Die Kommission ist ein Ermittlungsorgan des UN-Menschenrechtsrats, eingerichtet 2021 (Res. S-30/1): sie ist kein Gericht und arbeitet nach dem Maßstab der „hinreichenden Gründe“. Bereits im September 2025 hatte sie festgestellt, dass Israel in Gaza einen Völkermord begeht, und vier der fünf nach der Völkermordkonvention von 1948 verbotenen Handlungen bejaht. Die herangezogenen Instrumente sind die Völkermordkonvention, die IV. Genfer Konvention, das Römische Statut und die UN-Charta sowie die Kinderrechtskonvention. Der gerichtliche Weg bleibt davon getrennt: das Völkermordverfahren Südafrika gegen Israel ist vor dem Internationalen Gerichtshof anhängig — der bereits im Juli 2024 die israelische Präsenz in den besetzten Gebieten für rechtswidrig erklärt hat — während beim Internationalen Strafgerichtshof ein Verfahren läuft. Die Feststellung einer Kommission ist kein Urteil: sie weist auf Verantwortung hin, sie spricht sie nicht zu.
Konsequenzen
Die Kommission richtete Empfehlungen nicht nur an Israel, sondern an alle Mitgliedstaaten: Rechenschaft sicherstellen, Waffenlieferungen einstellen, gezielte Sanktionen prüfen. Hier bemisst sich die Kohärenz des Rechts. Dieselben Staaten, die anderen Aggressionen mit raschen und harten Instrumenten begegnen konnten, sind aufgerufen, dieselben zwingenden Normen auch hier anzuwenden. Israel kooperierte nicht mit der Kommission und ließ seit 2023 dreizehn Auskunfts- und Zugangsersuchen unbeantwortet. Die Kluft zwischen dem, was das Recht auf dem Papier vorsieht, und dem, was tatsächlich durchgesetzt wird, ist genau das, was diese Plattform dokumentiert: das Recht gilt für alle, oder es gilt für niemanden.
Quellen: OHCHR (Bericht) · Al Jazeera · Haaretz · UN News