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NACHRICHT

Der neue EU-Asylpakt tritt in Kraft

12. Juni 2026 — Europäische Union

„Ein Land als ‚sicher' zu etikettieren macht es nicht sicher.” — Amnesty International

Die Fakten

Am 12. Juni 2026 trat die Europäische Asylverfahrensverordnung in Kraft, Teil des EU-Pakts zu Migration und Asyl. Sie führt beschleunigte Grenzverfahren ein, offshore „Rückkehr-Hubs” für Zurückgewiesene und eine EU-Liste „sicherer Drittstaaten”, in die Antragsteller überstellt werden können.

Rechtlicher Kommentar

Die Überstellung in „sichere Drittstaaten” ohne individuelle Prüfung und wirksamen aufschiebenden Rechtsbehelf kollidiert mit dem Non-Refoulement-Prinzip (Art. 33 Genfer Konvention) und dem Verbot von Kollektivausweisungen (Protokoll 4 EMRK). Die Einstufung eines Landes als „sicher” bleibt gerichtlich überprüfbar, wie der EuGH am 1. August 2025 feststellte.

Implikationen

Der Pakt verlagert die bisher von einzelnen Staaten betriebene Externalisierungslogik auf die europäische Ebene. Es ist der Kern unseres Asyl-Manifests: Ströme steuern, ohne das Recht zu ersticken.

Quellen: EU Perspectives · Amnesty · IBA

Eine knappe Zusammenfassung, nur wenn ein Fakt es verdient.

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